Einige organisatorische Details:

Therapieformen:

Einzeltherapie: wöchentlich eine Unterrichtsstunde (45 min)

Gruppentherapie: 2 Schüler(innen) gemeinsam wöchentlich eine Zeitstunde (60 min)

Bei Englisch (Fremdsprachenlegasthenie) ist inhaltlich nur Einzeltherapie realisierbar.

Alle Therapiestunden werden - auch bei kurzfristigen Vertretungen - ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss und entsprechender Zusatzausbildung realisiert. (Beachten Sie dies bitte auch bei Intitiativbewerbungen.)

Therapiezeiten:

Die jeweils konkreten Zeiten werden individuell festgelegt und bleiben in der Regel während eines Schulhalbjahres unverändert oder werden (z.B. bei Veränderungen im Schulstundenplan) erneut eingeordnet. Kurzfristige Verschiebungen (z.B. bei Klassenfahrt) sind möglich.

Ferienkurse:

Die kurzen Ferien werden für das Nachholen von Ausfallstunden genutzt. (Ausnahme: Weihnachtsferien).

Während der Sommerferien finden in der ersten und/oder letzten Ferienwoche 2-tägige Intensivkurse zu einzelnen Themen oder Sachgebieten (z.B. Sachrechnen, Lern- und Arbeitstechniken, Gedächtnistraining) statt – siehe auch: Projekte 

Kosten:

Lerntherapien sind kostenpflichtig. 

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat (Beispiel: Kündigung bis 30. April für Therapie-Ende am 31. Mai). In der Regel erfolgt hier eine gegenseitige Absprache unter Berücksichtigung des Therapieverlaufes. Da ein Therapieziel die Hilfe zur Selbsthilfe ist, sollte eine „Dauertherapie“ (etwa: bis zum Schulabschluss) nicht angestrebt werden.

Altersgrenzen:

Natürlich sollte eine Lerntherapie für den größtmöglichen Erfolg so früh wie möglich begonnen werden.  Da eine eindeutige Diagnose auf vielen Faktoren basiert, liegt sie manchmal erst im späteren Schulalter vor. Vereinzelt kann der Therapiebeginn sogar im Erwerbsleben eines Erwachsenen liegen. Die Therapiepläne werden stets individuell erarbeitet, so dass es praktisch keine fixierte Altersgrenze für einen Therapiebeginn gibt.